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Rechtsanwaltskanzlei Julia Zatschler | |
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Die Kanzlei kann die Rechtsberatung und die anwaltlichen Dienstleistungen nicht kostenfrei anbieten.
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich - sofern nicht eine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde - nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für eine erste juristische Einschätzung der Sach- und Rechtslage sowie der Möglichkeiten des weiteren Vorgehens ist nach dem RVG eine sogenannte Erstberatungsgebühr vorgesehen. Diese beläuft sich auf höchstens 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer von derzeit 19%, also insgesamt 226,00 Euro. Die Erstberatungsgebühr wird nur dann angesetzt, wenn ihre Höhe nach den allgemeinen Regeln der Vergütung erreicht wird. Sofern sie unterschritten wird, bleibt es bei dem geringeren Betrag. Wenn die Erstberatung zu einer anschließenden Übernahme des Mandats führt, wird die Erstberatungsgebühr auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.
Die konkrete Höhe der Kosten richtet sich jeweils nach der Höhe des Streitwertes und der Schwierigkeit des Falles. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz findet sich dafür eine Wertetabelle sowie ein Vergütungsverzeichnis, aus denen sich die Grundlage der Gebührenberechnung ergeben.
Wie viele Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeit erhält, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben wobei im Wesentlichen zwischen einer Beratungstätigkeit, der außergerichtlichen und der gerichtlichen Tätigkeit unterschieden wird. Zur Anwaltsvergütung hat die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Internetseite eine Übersicht zusammengestellt, diese finden Sie unter folgendem Link.
Falls ein Mandant die Mittel für die Kosten der Rechtsberatung und anwaltlichen Leistungen nicht aufbringen kann, besteht grundsätzlich die Möglichkeit am Gericht des Wohnortes Beratungshilfe oder beim Prozessgericht die Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Prüfung ob die Voraussetzungen für die jeweilige Bewilligung erfüllt sind, erfolgt von Fall zu Fall. Die dazu erforderlichen Formulare mit Ausfüllhilfen finden Sie in unserem Servicebereich unter dem Stichpunkt Formulare.
Weitere Einzelheiten zu anfallenden Kosten und Gebühren sowie zum Kostenrisiko erläutern wir Ihnen gerne auch im persönlichen Gespräch, sprechen Sie uns hierzu an.